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Montag, 10. September 2012

Bügerantrag: Liebesschlösser in Hemer





Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW;

hier: Projekt "Liebesschlösser in Hemer"

I. Beschlussvorschlag

Der Ausschuss beschließt die Anbringung einer Vorrichtung im Verlobungsgässchen, an der Bürgerinnen und Bürger sogenannte Liebesschlösser aufhängen dürfen.

II. Begründung der Vorlage

Die Antragstellerin hat mit Bürgeranregung vom 12.07.2012 vorgeschlagen, die Anbringung einer Vorrichtung in Form eines Gitters zu genehmigen, an der Bürgerinnen und Bürger Liebesschlösser aufhängen können. Sie verweist auf das große Interesse in der Bürgerschaft und hat diesbezüglich 61 Unterschriften sowie 13 E-Mails mit Namen und Anschrift von Befürwortern angehängt. Sie schlägt drei mögliche Standorte vor:

- Sauerlandpark
- Felsenmeer
- Verlobungsgässchen

Nach Prüfung durch das Amt 61 ist die beantragte Vorrichtung im Verlobungsgässchen möglich. Der Standort Sauerlandpark wurde ausgeschlossen, da dieser nicht öffentlich zugänglich ist, das Felsenmeer bietet aufgrund von FFH- und Naturschutzrichtlinien keine Möglichkeiten für Liebesschlösser. Darüber hinaus bietet der Name „Verlobungsgässchen“ einen thematisch passenden Rahmen. Der genaue Standort der Vorrichtung wird am Ende der Straße „Auf dem Hoeborn“ vorgeschlagen. Die vorhandenen Gitter können durch Einbringen geeigneter Streben und Drahtgeflechte entsprechend ertüchtigt werden.

Der Standort ist auch für Mobilitätseingeschränkte gut erreichbar und nach dem Bau einer Brücke wieder direkt vom „Verlobungsgässchen“ erreichbar.

III. Finanzielle Auswirkungen

Entstehende Kosten von etwa 350 Euro werden durch die Antragstellerin mit Unterstützung von Sponsoren gedeckt. Somit entstehen der Stadt Hemer keine Kosten.


-Michael Esken-

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